Qualitätssicherung
Qualitätssicherung ist in der Kinderbetreuung unerlässlich. Nicht nur in Kitas und Horten. Auch bei Tagesfamilien möchten wir bestmögliche Qualität anbieten können. Darum:
- verlangt der Kanton SG von allen Tageseltern eine Eignungsbescheinigung, die durch die Gemeinde ausgestellt wird.
- müssen unsere neuen Tageseltern je einen Strafregisterauszug einreichen.
- müssen sie mittels Selbstdeklaration gewähren, dass keine offenen Verfahren hängig sind.
- müssen sie die Grundbildung besuchen.
- müssen sie sich jährlich weiterbilden.
- werden sie durch die Vermittlerin begleitet.
- arbeiten wir mit dem pädagogischen Konzept für Tagesfamilien sowie mit dem Verhaltenskodex zur Prävention von sexuellen Übergriffen für Tageseltern.
- werden sie durch die Tagesfamilienaufsicht der Gemeinde kontrolliert.
- sind Tageseltern in unserem Verein Arbeitnehmer/ -innen und somit vollumfänglich durch das Arbeits- und Sozialrecht geschützt.
Gemeinden
Wir vermitteln Betreuungsplätze in folgenden Gemeinden: