Qualitätssicherung

Qualitätssicherung ist in der Kinderbetreuung unerlässlich. Nicht nur in Kitas und Horten. Auch bei Tagesfamilien möchten wir bestmögliche Qualität anbieten können. Darum:

  • verlangt der Kanton SG von allen Tageseltern eine Eignungsbescheinigung, die durch die Gemeinde ausgestellt wird. 
  • müssen unsere neuen Tageseltern je einen Strafregisterauszug einreichen. 
  • müssen sie mittels Selbstdeklaration gewähren, dass keine offenen Verfahren hängig sind. 
  • müssen sie die Grundbildung besuchen. 
  • müssen sie sich jährlich weiterbilden
  • werden sie durch die Vermittlerin begleitet. 
  • arbeiten wir mit dem pädagogischen Konzept für Tagesfamilien sowie mit dem Verhaltenskodex zur Prävention von sexuellen Übergriffen für Tageseltern.
  • werden sie durch die Tagesfamilienaufsicht der Gemeinde kontrolliert. 
  • sind Tageseltern in unserem Verein Arbeitnehmer/ -innen und somit vollumfänglich durch das Arbeits- und Sozialrecht geschützt.

Gemeinden

Wir vermitteln Betreuungsplätze in folgenden Gemeinden: